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Die Mitgliedsbeiträge im TSV Westerland:


Von der Mitgliederversammlung am 17.04.2008 festgesetzte Beiträge und Aufnahmegebühren in der derzeit gültigen Fassung.

Gültig ab 01.01.2009, Stand: 03.12.2008


Aufnahmegebühr Für alle Neuaufnahmen = 1 Monatsbeitrag
 
 
Monatsbeiträge: Zahlung vierteljährlich, Lastschrift-/ Einzugsverfahren, Abbuchung erfolgt jeweils am 01.02., 01.05., 01.08., 01.11.
 
Gruppe 1: Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 10,00 €
Erwachsene ab 18 Jahre in Berufsausbildung, Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende auf Antrag und Nachweis 10,00 €
 
Gruppe 2: Einzelmitglieder, Erwachsene ab 18 Jahre 13,00 €
 
Gruppe 3: Familien (Ehepaare mit Kindern bis 18 Jahre)* 18,00 €
 
Gruppe 4: passive und fördernde Mitglieder 8,00 €
 
Gruppe 5: ruhende Mitgliedschaft 3,00 €
 
Gruppe 6: Ehepaare ** 15,00 €
 
Gruppe 7: Eltern (1 Elternanteil) und 12,00 €
  Kind (bis zum 4. Lebensjahr) beitragsfrei
 
* Berechnung als Familie entfällt bei Kindern über 18 Jahre
** In häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten sind Ehepaaren gleichgestellt. Für diesen Personenkreis wird ein Beitrag (Ehepaar) erhoben.
 

Der Nachweis auf Zahlung des ermäßigten Betrages für Schüler und Auszubildende über 18 Jahre, für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende ist vom Mitglied zu führen.

Änderungen der Stammdaten sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Jedes Mitglied trägt das Risiko eines Personen- und Sachschadens aus seiner Bestätigung im Verein. Der Verein bietet jedoch einen Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessportverband Schleswig-Holstein abgeschlossenen Sportunfall- und Haftpflichtversicherung.

Hinweis für die Beitragszahlung:

Im Interesse einer effektiveren und einfacheren Bearbeitung der Beitragszahlungen muss der TSV darauf bestehen, dass sich seine Mitglieder des Lastschrift-/Einzugsverfahrens bedienen. Dafür ist auf dem Anmeldeformular die Einzugsermächtigung zu unterschreiben.
Bei nicht pünktlicher Vorauszahlung des Vierteljahresbeitrages und Mahnung der Selbstüberweiser werden 8.00 € zusätzlich für Porto und Verwaltungsarbeit berechnet.

zum Aufnahmeantrag