Turn- und Sportverein
Westerland/Sylt e.V.

TSV Westerland

Mitgliedschaft

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Mitgliedsbeiträge

Stand: 05.05.2015
  • Gruppe 1 11 €

    Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Erwachsene ab 18 Jahre in Berufsausbildung, Schüler und Studenten, Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und im Bundesfreiwilligendienst (BFD) (jeweils auf Antrag und Nachweis)

  • Gruppe 2 15 €

    Einzelmitglieder, Erwachsene ab 18 Jahre

  • Gruppe 3 19 €

    Familien (Ehepaare/Lebenspartner einschließlich Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

  • Gruppe 4 8 €

    Einzelperson als passives oder förderndes Mitglied

  • Gruppe 5 4 €

    Einzelperson als ruhendes Mitglied

  • Gruppe 6 0 €

    Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr sind beitragsfrei, sofern ein Elternteil Mitglied im TSV Westerland ist.

  • Gruppe 7 12 €

    Fördernde kooperative und korporative Mitglieder, juristische Personen, Körperschaften wie Gemeinden, Ämter, Institutionen usw. sowie/oder deren juristische Personen wie Geschäftsführer, Direktoren, Leiter etc.. Für diesen Personenkreis wird ein pauschaler Jahresbetrag festgesetzt, der mit dem jeweiligen Fördermitglied verhandelt wird.

  • Gruppe 8 0 €

    Eine Beitragsbefreiung kann im Einzelfall gewährt werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle des TSV Westerland einzureichen. Eine Entscheidung erfolgt nach Prüfung durch den TSV Vorstand mit Mehrheitsbeschluss. Die Beitragsbefreiung wird jährlich überprüft.

Änderungen der Stammdaten sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Jedes Mitglied trägt das Risiko eines Personen- und Sachschadens aus seiner Betätigung im Verein. Der Verein bietet jedoch einen Versicherungsschutz im Rahmen der durch den Landessportverband Schleswig-Holstein abgeschlossenen Sportunfall- und Haftpflichtversicherung. Im Interesse einer effektiveren und einfacheren Bearbeitung der Beitragszahlungen muss der TSV darauf bestehen, dass sich seine Mitglieder des SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens bedienen. Dafür ist auf dem Anmeldeformular die Einzugsermächtigung zu unterschreiben. Bei Nichteinlösung der Lastschrift durch die Bank wird jeweils eine Gebühr von 5,00 € berechnet. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Quartalsende.

Kündigung

Die Mitgliedschaft im TSV Westerlad kann immer 4 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und ist nur mit Unterschrift gültig. Die unterschriebene Kündigung muss der Geschäftsstelle übermittelt werden, dies kann per Post, per Fax oder persönlich geschehen. Wenn Sie mögen, teilen Sie uns doch bitte zusätzlich mit, aus welchem Grund Sie gekündigt haben. Eine Kündigung per Kontakt-Formular/per E-Mail ist nicht möglich. Es sei denn, Sie scannen die unterschriebene Kündigung ein und senden diese als PDF-Datei.